Bestattungsmöglichkeiten

Reihengrab
Bestattet wird in einem Grabfeld der Reihe nach. Das Nutzungsrecht erlischt nach 20 Jahren.

Wahlgrab
Hinterbliebene wählen die Lage des Grabes aus, das Nutzungsrecht kann über 20 Jahre hinaus verlängert werden.
Es kann grundsätzlich zwischen Erd- oder Urnenbestattungen in verschiedenen Grabarten gewählt werden.

Gruft
Die Nutzung vorhandener Anlagen ist möglich.

Gemeinschaftsgrab
Bestattungsmöglichkeit für 20 bzw. 8 Urnen, einheitlich gepflegtes Urnenreihengrab. Alle Rechte an der Grabstelle verbleiben beim Friedhofsträger. Hinterbliebene haben weder Einfluss auf Gestaltung, Dauerbepflanzung noch Pflege, ebenso wenig ist eine spätere Um- und Ausbettung möglich.

Für alle Trauerfeiern steht unsere Feierhalle mit 70 Sitzplätzen und der Aufbahrungsraum zur Verfügung.

Weitere Informationen

Unsere Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen finden Sie auf der Seite Downloads.